Unabhängiges Unfallschadengutachten Ich erstelle seriös, zuverlässig und unabhängig Ihr Schadensgutachten. Dem Geschädigten steht es frei, einen freien und unabhängigen
Sachverständigen seiner Wahl zur Feststellung der Schadenhöhe zu
beauftragen. In der Gesetzgebung steht dem Geschädigten, bei einem unverschuldeten Unfall, ein Rechtsanwalt zu. Das Rechtsanwaltshonorar wird in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung beglichen. Nach einer Terminvereinbarung erfolgt eine
Schadensaufnahme, gerne auch beim Geschädigten oder in der Werkstatt
Ihres Vertrauens. Die Gutachtenkosten werden bei eindeutigen
Verkehrsrechtsfällen direkt mit der gegnerischen Versicherung
abgerechnet (Abtretungserklärung). Das erstellte Gutachten informiert den Fahrzeughalter des geschädigten Fahrzeugs und die Versicherung des Schädigers über die Höhe der Fahrzeugreparatur, den Wiederbeschaffungswert und über weitere Informationen. Die merkantile Wertminderung, Fahrzeug-Verbringung, die 130%-Regel und Lohnsätze nach Herstellerangaben werden bei mir ebenfalls berücksichtigt. Mit dem Kalkulations- und Bewertungsprogramm Audatex, mit dem renommierte Fahrzeughersteller ihre Dienste anbieten, werden Aussagen über
getroffen. Ein Unfallgutachten wird ab einer Schadenshöhe von 750,- € erstellt. Bei einem Kaskoschaden empfehle ich eine Rücksprache mit der eigenen Versicherung. Die Versicherung ist selbstverständlich bemüht, ihre eigenen Sachverständigen zu beauftragen, die dann das Gutachten für ihren "Lohnfortzahler" erstellen. Sie können jedoch auch mich beauftragen, in diesem Fall übernehme ich für Sie den Dialog mit Ihrer Versicherung. Bei unklarer Rechtslage kann ein Rechtsanwalt empfohlen bzw. vermittelt werden.
Unabhängige Fahrzeugbewertung Für den An-und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen gibt ein Wertgutachten für den Privatmann bzw.-frau und für den gewerblichen Fahrzeughandel den aktuellen Wiederbeschaffungs- bzw. Marktwert mit sämtlichen Fahrzeugdaten an. Bei Rechtsstreitigkeiten vor einem Gericht stellt ein Wertgutachten ein unverzichtbares Beweismittel dar. Die Polizei verlangt bei Entwendung des Fahrzeuges die Angabe des aktuellen Marktwertes. Bei einem Kaskoschaden kann ein Wertgutachten für den Geschädigten zur Überprüfung der Schadenshöhe sehr hilfreich sein, um eventuell gegen den Auszahlbetrag Widerspruch einzulegen. Auch für Leasingpartner ist ein Wertgutachten nach Ablauf der Nutzungsdauer ein notwendiges Dokument.